Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens

1. Informations- und Angebotsphase

Kennenlernen der LGA InterCert und deren Leistungen.

Erstellen eines individuellen Kostenangebots mit transparenten und verbindlichen Angaben für die gesamte Laufzeit des Zertifikates.

Auf Wunsch oder bei Bedarf, Durchführung eines Vorgesprächs im Unternehmen.

2. Stufe-1- Audit

Die Zertifizierung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Das Stufe 1 – Audit umfasst u. a. folgende Aspekte:

  • Auditierung der Managementsystem-Dokumentation,
  • Beurteilung des Standorts und der standortspezifischen Bedingungen sowie Diskussion mit dem Personal zur Bereitschaftsermittlung für das Stufe-2 – Audit,
  • Bewertung des Status des Unternehmens sowie des Verständnisses bzgl. der Anforderungen der entsprechenden Norm,
  • Sammlung notwendiger Informationen bzgl. Geltungsbereich, Prozesse, des Standortes sowie der entsprechenden gesetzlichen und behördlichen Aspekte und deren Einhaltung,
  • Abstimmung der Auditeinzelheiten (z. B. Termin, Auditteam, -dauer, -schwerpunkte) für das Stufe-2-Audit,
  • Beurteilung der internen Audit und Managementbewertungen sowie Bereitschaftsbeurteilung für die Durchführung des Stufe-2-Audits anhand des Grades der Umsetzung des Managementsystems,
  • Feststellung von Schwachstellen, die im Stufe-2-Audit als Nichtkonformität eingestuft werden könnten.

Über das durchgeführte Stufe-1-Audit und seine Ergebnisse erhält das Unternehmen einen schriftlichen Bericht, der auch die eventuell identifizierten Schwachstellen enthält. Somit besteht vor Durchführung des Stufe-2-Audits die Gelegenheit, diese zu beheben.

3. Stufe-2-Audit im Unternehmen

Das Stufe-2-Audit dient dazu, die Wirksamkeit des eingeführten Managementsystems vor Ort im Unternehmen zu überprüfen.

Verfügt das Unternehmen über mehrere Standorte, so ist es in der Regel möglich, im Rahmen des Stufe-2-Audits nur eine Auswahl dieser Standorte einem Audit zu unterziehen. Über die Bedingungen informieren wir gerne auf Anfrage.

Über das durchgeführte Audit und seine Ergebnisse erhält das Unternehmen einen schriftlichen Bericht, der auch Hinweise auf Verbesserungspotentiale des QM-/UM-Systems enthält.

Wenn während des Audits Nichtkonformitäten festgestellt wurden, so werden diese in einem separaten Bericht erhoben. Auf diesen Berichten werden auch die Korrekturmaßnahmen vom Unternehmen eingetragen.

Nach positivem Abschluss des Verfahrens werden die Zertifizierungsurkunden ausgestellt. Diese gelten zunächst für drei Jahre und können selbstverständlich verlängert werden.

4. Jährliche Folgeaudits

Wir sind verpflichtet, jährlich ein Folgeaudit (Überwachungsaudit) im Unternehmen durchzuführen. Hierbei werden jeweils Teilbereiche des eingeführten QM-/UM-Systems einer Betrachtung unterzogen. Ziel dabei ist es, die Aufrechterhaltung des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems, deren Wirksamkeit und kontinuierliche Verbesserung zu prüfen.

5. Re-Zertifizierung

Nach Ablauf der Gültigkeit der Zertifikate wird ein Re-Audit durchgeführt, für welches das unter Punkt 3 Gesagte analog gilt.

6. und nicht zuletzt…

Während der gesamten Laufzeit stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.