SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren)

In vielen Branchen müssen Nachweise eines funktionierenden Sicherheitsmanagementsystems erbracht werden, beispielsweise im Bauhaupt- und Nebengewerbe. Zielgruppen für das SCC-Verfahren sind Unternehmen (sog. Kontraktoren), die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages bestimmte Dienst- und Werkleistungen für einen Auftraggeber erbringen. Sicherheitsmanagementsysteme beinhalten z.B. die Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung von Gesundheits- und Umweltaspekten, wobei die gesetzlichen Anforderungen durch ein SCC-Zertifikat unberührt bleiben. Entwickelt wurde SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) in der Mineralöl- und chemischen Industrie.

Weitere Informationen auch bei TÜV Rheinland.

Grundsätzlich zertifizierungsfähig sind:

  • Unternehmen (GmbH, KG etc.)
  • Niederlassungen (mit weitgehender Unabhängigkeit bei der Auftragsbeschaffung und -abwicklung)
  • organisatorische Einheiten, bei vorhandener Leistungsfunktion und operativer selbständiger Abwicklung technischer Dienstleistungen mit festem Mitarbeiterstamm

SCC berücksichtigt gemäß SCC Checkliste nachfolgende Aspekte:

  1. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt (SGU): Politik, Organisation und Engagement des Managements
  2. SGU-Gefährdungsermittlung
  3. SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
  4. SGU-Bewusstsein
  5. SGU-Projektplan
  6. Umweltschutz
  7. Vorbereitung auf Notfallsituationen
  8. SGU-Inspektionen
  9. Betriebsärztliche Betreuung
  10. Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
  11. Beschaffung von Dienstleistungen
  12. Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen

SCP (Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister)

Das SCC-Zertifikat gemäß SCP-Checkliste können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben. Für den Erhalt des Zertifikates müssen Pflichtfragen – gem. SCP-Checkliste (Dok. 023) sowie Ergänzungsfragen positiv erfüllt werden.

Projektbesuche

Wird eine SCC-Zertifizierung vorgenommen, so ist die Anzahl der zu auditierenden Projekte zu bestimmen.
Unter einem Projekt werden operative Bereiche verstanden wie:

  • Baustellen aller Art (z. B. Dauer-, Rahmen- oder Projektbaustellen), die einen Arbeitsumfang von voraussichtlich 500 Personentagen überschreiten oder deren voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden und
  • Baustellen, die in Generalunternehmerschaft mit Subunternehmer ausgeführt werden, die einen Arbeitsumfang von voraussichtlich 500 Personentagen überschreiten oder deren voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden;
  • Werkstätten oder Produktionsbereiche.

Operative Bereiche, die o. a. Umfang nicht erreichen (z. B. Kleinbaustellen, die unter einer Projektleitung/ Bauleitung oder einem Baubüro operativ tätig sind), werden zu Projekten zusammengefasst. Die Anzahl der Projekte wird dann anhand der Projektleiter-/Bauleiterzahl etc. bestimmt.

Informationen zum Thema Arbeitssicherheit:

www.baua.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
www.dgmk.de/scc SCC in der DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Ergöl, Erdgas und Kohle e.V.