LGA InterCert GmbH
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Emissionshandel

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist am 15.07.04 in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen. Dem zustimmenden Beschluss des Bundestages vom 28.05.04 folgend hatte der Bundesrat das TEHG am 11.06.04 verabschiedet.

Alle beteiligten Unternehmen müssen bis zum 15. August 2004 ihre Zuteilungsanträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht haben. Im jährlichen Turnus müssen ab 2005 Emissionserklärungen erstellt werden, die - ebenfalls wie der Zuteilungsantrag - durch eine unabhängige, neutrale Stelle verifiziert werden müssen.

Die LGA InterCert GmbH wird die Verifizierung der Daten als sachverständige Stelle durchführen.

Weitere Informationen zum Thema Emissionshandel erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Emissionshandelsstelle - www.dehst.de

 

Informationen zum Thema Emissionshandel:
www.dehst.de  - Umweltbundesamt - Deutsche Emissionshandelsstelle
www.umweltbundesamt.de - Umweltbundesamt
www.dehst.de/DE/Home/homepage__node.html -  Sachverständigenliste