EEG Ausgleichsregelung §§ 63 ff. EEG 2021

Gehört Ihr Betrieb zu den stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes? Mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem können Sie die so genannte Härtefall- oder Ausgleichsregelung für sich geltend machen. Mit der Zertifizierung weisen Sie nach, dass Sie Ihre Einspar-Potenziale voll ausschöpfen. Bei Fragen zu den gesetzlichen Regelungen stehen wir Ihnen für Informationen gerne zu Verfügung, bieten in diesem Bereich jedoch keine Beratungsdienstleistung an.

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