AZAV – Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III

AVAZ – Das Qualitätsmanagement für Arbeitsmarktdienstleister

Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern mit einer Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Nach dem SGB III (§§176, 178 und 179) benötigen Sie als Anbieter von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eine Trägerzulassung.

Einige Dienstleister müssen zudem ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Möchten Sie zum Beispiel Aktivierungs-, Vermittlungs-, oder Bildungsgutscheine einlösen, ist eine AZAV Maßnahmenzulassung erforderlich. Für die Zertifizierung von Maßnahmen muss eine aktuelle AZAV Trägerzulassung, zertifiziert durch eine Fachkundige Stelle, vorliegen. TÜV Rheinland bietet Ihnen sowohl die Träger- als auch die Maßnahmenzulassung nach AZAV aus einer Hand.

Diese Dienstleistung wird im Rahmen eines Gemeinschaftsbetriebes angeboten und die Akkreditierung für diesen Standard hält TÜV Rheinland Cert GmbH. Die Zertifikatserstellung erfolgt ebenfalls über TÜV Rheinland Cert GmbH. Weitere Informationen bei TÜV Rheinland.